Im Verhandlungsverfahren kommt dem AG in besonderem Maß die Aufgabe zu, den Ablauf des Verfahrens zu gestalten.
Das BVergG 2018 legt bei Verhandlungsverfahren nur einen Rahmen fest. Daher muss der AG den Ablauf des Verhandlungsverfahrens in der Ausschreibung und allfälligen weiteren Festlegungen bestimmen. Sind diese bestandsfest geworden, sind er und alle übrigen am Vergabeverfahren Beteiligten daran gebunden.

