Der AG muss die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die Grundsätze des Vergabeverfahrens bei der Gestaltung des Verhandlungsverfahrens beachten. Das gilt auch für die Besetzung der Bewertungskommission und das Verfahren zur Prüfung und Bewertung der Angebote.
W187 2237702-2
/26E

