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ZVB-LSK 2021/22

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/22ZVB-LSK 2021, 106 Heft 3 v. 10.3.2021

Bei der Abgrenzung zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängeln ist darauf abzustellen, ob der Bieter seine Wettbewerbsstellung verbessern kann.

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