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ZVB-LSK 2021/23

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/23ZVB-LSK 2021, 106 Heft 3 v. 10.3.2021

Grundsätzlich muss der AG gem § 141 Abs 3 BVergG 2018 in der Ausscheidensentscheidung den Ausscheidensgrund bekanntgeben. Diese Verpflichtung entspricht Art 2c RL 89/665/EWG , der die Beifügung der einschlägigen Gründe zu der Mitteilung einer Entscheidung des AG an einen Bieter verlangt. Dennoch lässt der VwGH zu, dass die Vergabekontrolleinrichtung im Zug der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch andere Ausscheidensgründe als der AG heranzieht.

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