Grundsätzlich ist ein offenes Verfahren so aufgebaut, dass der Bieter auf Grundlage der Ausschreibung ein Angebot legt, welches der AG nach der Prüfung und Bewertung der Angebote durch eine einseitige Erklärung ohne weiteres Zutun annehmen kann.
Grundsätzlich ist ein offenes Verfahren so aufgebaut, dass der Bieter auf Grundlage der Ausschreibung ein Angebot legt, welches der AG nach der Prüfung und Bewertung der Angebote durch eine einseitige Erklärung ohne weiteres Zutun annehmen kann.
