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ZVB-LSK 2021/26

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/26ZVB-LSK 2021, 106 Heft 3 v. 10.3.2021

§ 346 Abs 2 BVergG gewährt Konkurrenten eines Nachprüfungsantragstellers eine (Neben-)Parteistellung, wohingegen § 346 Abs 3 BVergG die Erhebung von Einwendungen zur Aufrechterhaltung dieser Nebenparteistellung anordnet. Die vorhandene (Neben-)Parteistellung gem § 346 Abs 2 BVergG ist somit Voraussetzung für die Erhebung von gem § 346 Abs 3 zulässigen Einwendungen.

W131 2238132-3

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