Es fehlt eine verfestigte ausdrückliche Rsp des VwGH dahingehend, ob bei der Anfechtung einer Ausscheidensentscheidung ein Konkurrent des Nachprüfungsantragstellers, der mit zumindest noch einem weiteren Konkurrenten aufrecht im Vergabewettbewerb steht, (Neben-)Parteistellung gem § 346 Abs 2 BVergG hat.
W131 2238132-3

