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ZVB-LSK 2021/2

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/2ZVB-LSK 2021, 11 Heft 1 v. 8.1.2021

In einem offenen Verfahren steht einem Bieter die Möglichkeit zur Behebung von Mängeln nur ein Mal zu. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, ist das Angebot auszuscheiden.

W120 2233601-1

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