Erteilt der Bieter aufgrund einer Aufforderung zur Aufklärung die Auskunft nur allgemein gehalten und ohne jede Konkretisierung, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
W120 2233601-1
/39E
Erteilt der Bieter aufgrund einer Aufforderung zur Aufklärung die Auskunft nur allgemein gehalten und ohne jede Konkretisierung, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
W120 2233601-1
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