Der AG hat in seiner Aufforderung zur Aufklärung klar und präzise anzugeben, welche Unklarheiten bestehen und was konkret der Bieter aufzuklären und zu tun hat bzw konkret welche Mängel zu beheben sind.
W120 2233601-1
/39E
Der AG hat in seiner Aufforderung zur Aufklärung klar und präzise anzugeben, welche Unklarheiten bestehen und was konkret der Bieter aufzuklären und zu tun hat bzw konkret welche Mängel zu beheben sind.
W120 2233601-1
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