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ZVB-LSK 2021/86

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/86ZVB-LSK 2021, 438 Heft 11 v. 16.11.2021

Würden der präsumtiven Bestbieterin zur Nachreichung des Umsetzungskonzepts mehr als 10 Stunden nach Ende der Angebotsfrist gewährt, würde ihr ein größerer Zeitraum zur Ausarbeitung ihres Angebots eingeräumt werden, was ihre Wettbewerbsstellung gegenüber ihren Mitbietern materiell verbessern würde, weshalb dies wegen eines Verstoßes gegen den Wettbewerbsgrundsatz unzulässig ist.

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