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ZVB-LSK 2021/87

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/87ZVB-LSK 2021, 438 Heft 11 v. 16.11.2021

Berücksichtigt der AG eine Änderung der ursprünglichen Angebote eines einzelnen Bieters, so wird dieser gegenüber seinen Konkurrenten begünstigt, was den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens verletzt.

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