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ZVB-LSK 2021/84

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/84ZVB-LSK 2021, 437 - 438 Heft 11 v. 16.11.2021

Hinsichtlich behebbarer bzw unbehebbarer Mängel ist zu unterscheiden, ob im maßgeblichen Zeitpunkt der nachzuweisende Umstand fehlt oder ob es bloß am Nachweis des bereits bestehenden Umstands mangelt.

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