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ZVB-LSK 2021/74

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/74ZVB-LSK 2021, 384 Heft 10 v. 12.10.2021

Gem § 18 AVG ist eine Unterschrift ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann.

Zur Abgabe der Unterschrift ist jede der im Inland üblichen Schriftarten ausreichend, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind.

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