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ZVB-LSK 2021/73

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2021/73ZVB-LSK 2021, 384 Heft 10 v. 12.10.2021

Eine vom Bieter an den AG übermittelte (Preis-)Aufklärung ist Maßstab dafür, ob Preiszweifel ausreichend aufgeklärt wurden. Ein Nachreichen weiterer Aufklärungsargumente vor der Vergabekontrolle ist nicht mehr zulässig.

Die Vergabekontrolle ist nicht für die Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens bzw nicht für die Angebotsprüfung an Stelle des AG zuständig.

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