Wird in den Ausschreibungsunterlagen nicht festgelegt, wie im Fall von Punktegleichstand zwischen mehreren Angeboten die Ermittlung des Bestbieters erfolgen soll, kann der Zuschlag eventuell nicht rechtskonform erteilt werden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen nicht festgelegt, wie im Fall von Punktegleichstand zwischen mehreren Angeboten die Ermittlung des Bestbieters erfolgen soll, kann der Zuschlag eventuell nicht rechtskonform erteilt werden.
