Selbst wenn Ausschreibungsunterlagen widersprüchliche Festlegungen enthalten und damit die Grundprinzipien des Vergaberechts verletzen, können diese dennoch Bestandfestigkeit erlangen.
W279 2239783-2
/33E
Selbst wenn Ausschreibungsunterlagen widersprüchliche Festlegungen enthalten und damit die Grundprinzipien des Vergaberechts verletzen, können diese dennoch Bestandfestigkeit erlangen.
W279 2239783-2
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