Finden sich keine Ausführungen in der Dokumentation zur vertieften Angebotsprüfung, aus welchen Gründen die AG die Angaben der präsumtiven Zuschlagsempfängerin für plausibel und nachvollziehbar hält, ist für das BVwG eine Nachprüfung, ob die AG berechtigterweise von der Plausibilität der Preisgestaltung ausgehen konnte und diese auch geprüft hat, nicht möglich.
W120 2226204-2

