vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZVB-LSK 2020/78

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/78ZVB-LSK 2020, 336 Heft 9 v. 3.9.2020

Die schriftliche Dokumentation der vertieften Angebotsprüfung ist aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter iSd § 20 Abs 1 BVergG 2018 zwingend geboten. Unterlässt der AG dies, liegt ein Verstoß gegen § 20 Abs 1 iVm § 140 BVergG 2018 vor.

W120 2226204-2

/27E

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!