Der Dokumentation der Angebotsprüfung kommt vor allem für den Fall eines Vergabekontrollverfahrens besondere Bedeutung zu. Sie dient gleichsam einer "Ex-post-Kontrolle" des Auftraggeberverhaltens und gewährleistet damit iS des Gebots der Transparenz die Nachvollziehbarkeit jener Auftraggeberentscheidungen, denen das Ergebnis der Angebotsprüfung zugrunde liegt.
W120 2226204-2

