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ZVB-LSK 2020/74

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/74ZVB-LSK 2020, 335 Heft 9 v. 3.9.2020

Im Zuge der vertieften Angebotsprüfung muss der AG vom Bieter eine verbindliche schriftliche - bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische - Aufklärung über die Positionen des Angebotes verlangen.

W120 2226204-2

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