Im Zuge der vertieften Angebotsprüfung muss der AG vom Bieter eine verbindliche schriftliche - bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische - Aufklärung über die Positionen des Angebotes verlangen.
W120 2226204-2
/27E
Im Zuge der vertieften Angebotsprüfung muss der AG vom Bieter eine verbindliche schriftliche - bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische - Aufklärung über die Positionen des Angebotes verlangen.
W120 2226204-2
/27E
