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ZVB-LSK 2020/65

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/65ZVB-LSK 2020, 306 Heft 7 und 8 v. 20.7.2020

Ein ungewöhnlich niedriger Gesamtpreis liegt bereits dann vor, wenn die Differenz zwischen der Kostenermittlung des AG bzw der Vergleich der Gesamtpreise aller Angebote über 15 % ("grobe Abweichung") beträgt.

W139 2225216-2

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