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ZVB-LSK 2020/50

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/50ZVB-LSK 2020, 256 Heft 6 v. 17.6.2020

Es kann einem Unternehmer nicht auferlegt werden, sich an einem zweistufigen Vergabeverfahren deshalb zu beteiligen, um sicherzugehen, dass er von einer allfälligen nachträglichen Änderung des Leistungsgegenstands Kenntnis erhält.

W273 2227591-1

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