Zur Klärung der Frage, ob eine konkrete Leistungsvergabe in einem zuvor durchgeführten Verfahren Deckung findet, ist auf die Bekanntmachung bzw die bekannt gemachten Unterlagen abzustellen.
W273 2227591-1
/26E
Zur Klärung der Frage, ob eine konkrete Leistungsvergabe in einem zuvor durchgeführten Verfahren Deckung findet, ist auf die Bekanntmachung bzw die bekannt gemachten Unterlagen abzustellen.
W273 2227591-1
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