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ZVB-LSK 2020/48

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/48ZVB-LSK 2020, 204 Heft 5 v. 12.5.2020

Das BVwG ist nicht zuständig, eine Feststellung gem § 331 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 hinsichtlich einer allenfalls nicht entsprechenden Vorinformation gem Art 7 Abs 2 PSO-VO zu treffen. Für eine solche Feststellung sind die Zivilgerichte zuständig.

W131 2164739-2

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