Ein allfällig notwendiger Rechtsstreit unter dem Titel der essential facilities Doktrin muss bereits endgültig ausgefochten sein, um seine Leistungsfähigkeit mit den Konkurrentenressourcen nachweisen zu können, was zudem im Lichte von EuGH Rs C-7/97 sehr schwer darstellbar erscheint, nachdem der EuGH nicht verlangt, dass ein Unternehmen mit eigenen Ressourcen die eigene Konkurrenz am gleichen Markt fördern muss.
W131 2164739-2

