Wenn sich die ASt auf die gesetzlichen Festlegungen über die Verpflichtung zur Führung von Verhandlungen in einem Verhandlungsverfahren beruft, ist anzumerken, dass diese Norm bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen nicht anwendbar ist und daher diese Verpflichtung nicht gilt.
W187 2224118-2

