Die Prüfungsbefugnis der Vergabekontrolle ist bei der Überprüfung einer Kommissionsentscheidung auf die Einhaltung der Vorgaben der Ausschreibung und der allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens beschränkt.
W187 2224118-2
/36E
Die Prüfungsbefugnis der Vergabekontrolle ist bei der Überprüfung einer Kommissionsentscheidung auf die Einhaltung der Vorgaben der Ausschreibung und der allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens beschränkt.
W187 2224118-2
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