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ZVB-LSK 2020/16

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/16ZVB-LSK 2020, 78 Heft 2 v. 6.2.2020

In vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor dem BVwG besteht kein Anwaltszwang.

W187 2219309-2

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