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ZVB-LSK 2020/13

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/13ZVB-LSK 2020, 78 Heft 2 v. 6.2.2020

Das BVergG enthält keine organisatorischen Bestimmungen für die Einbringung von Schriftsätzen beim Bundesverwaltungsgericht. Diese finden sich in den allgemeinen Regelungen über das Einbringen von Eingaben beim BVwG (zB BVwGG, GO-BVwG, BVwG-EVV).

W187 2219309-2

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