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ZVB-LSK 2020/1

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/1ZVB-LSK 2020, 22 Heft 1 v. 9.1.2020

Eine Streichung einzelner Ausschreibungsbestimmungen (anstelle der Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung) kommt dann nicht in Betracht, wenn danach kein Ausschreibungsgegenstand verbliebe, die Ausschreibung dadurch einen gänzlich anderen Inhalt bekäme oder ein anderer Bieterkreis angesprochen würde. In diesen Fällen wäre die gesamte Ausschreibung für nichtig zu erklären.

W131 2222178-2

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