Nur jene Unternehmer, die durch die vom ASt begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sind, können Parteien eines Nachprüfungsverfahrens sein.
W131 2222178-2
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Nur jene Unternehmer, die durch die vom ASt begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sind, können Parteien eines Nachprüfungsverfahrens sein.
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