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ZVB-LSK 2020/5

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/5ZVB-LSK 2020, 22 Heft 1 v. 9.1.2020

Nur jene Unternehmer, die durch die vom ASt begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sind, können Parteien eines Nachprüfungsverfahrens sein.

W131 2222178-2

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