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ZVB-LSK 2020/6

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/6ZVB-LSK 2020, 22 Heft 1 v. 9.1.2020

Es ist grundsätzlich Sache des öff AG, die Mindestanforderungen der Leistung, die er beschaffen will, festzulegen.

W131 2222178-2

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