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ZVB-LSK 2020/98

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/98ZVB-LSK 2020, 466 Heft 12 v. 9.12.2020

Die in der Ausschreibung festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien dürfen während eines Verhandlungsverfahrens nicht geändert werden. Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien dürfen nicht Gegenstand von Verhandlungen sein.

W273 2233950-2

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