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ZVB-LSK 2020/97

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/97ZVB-LSK 2020, 466 Heft 12 v. 9.12.2020

Die Ausschreibungsunterlagen müssen bereits in der Teilnahmephase eines Verhandlungsverfahrens so präzise sein, dass ein Unternehmer Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen erkennen und entscheiden kann, ob er einen Teilnahmeantrag stellt. Die zu erbringenden Leistungen und Zuschlagskriterien sind somit bereits in der Teilnahmephase zu spezifizieren.

W273 2233950-2

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