Über den Ablauf der Preisgerichtssitzung ist gem § 165 Abs 6 BVergG 2018 eine Niederschrift zu verfassen. Wie beim Ablauf eines Vergabeverfahrens im Allgemeinen und bei jeglicher sonstiger Prüfung von Angeboten kommt dessen bzw deren Dokumentation angesichts des maßgeblich zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus erfließenden Grundsatzes der Transparenz insbesondere im Rahmen eines Vergabekontrollverfahrens maßgebliche Bedeutung im Hinblick auf die Beurteilung der Nachvollziehbarkeit und letztlich Rechtskonformität des durchgeführten Entscheidungsprozesses zu.

