Verstoßen Abreden gegen das Kartellgesetz 2005, so verstoßen sie jedenfalls gegen den Grundsatz des Wettbewerbs.
W120 2232000-2
/49E
Verstoßen Abreden gegen das Kartellgesetz 2005, so verstoßen sie jedenfalls gegen den Grundsatz des Wettbewerbs.
W120 2232000-2
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