Das BVwG hat, ebenso wie der AG bei der vertieften Angebotsprüfung, im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens unter Berücksichtigung der auch dem AG zur Verfügung gestandenen Unterlagen die Preisgestaltung auf ihre betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
W187 2231549-2

