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ZVB-LSK 2020/80

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2020/80ZVB-LSK 2020, 369 Heft 10 v. 7.10.2020

Der AG ist nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 300 Abs 2 BVergG verpflichtet, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen und eine Aufklärung der Preise zu verlangen.

W187 2231549-2

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