Das BVwG kann bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch andere Ausscheidensgründe als der AG berücksichtigen.
W187 2231549-2
/21E
Das BVwG kann bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch andere Ausscheidensgründe als der AG berücksichtigen.
W187 2231549-2
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