Eine sachverständige Prüfung der Gleichwertigkeit setzt voraus, dass das angebotene Produkt unter Angabe von Fabrikat und Type so genau spezifiziert ist, dass erkennbar ist, welches Produkt angeboten wird.
W187 2215690-2
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Eine sachverständige Prüfung der Gleichwertigkeit setzt voraus, dass das angebotene Produkt unter Angabe von Fabrikat und Type so genau spezifiziert ist, dass erkennbar ist, welches Produkt angeboten wird.
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