Anhand der bloßen Bezeichnung des Herstellers ist nicht erkennbar, welches Produkt in einer Bieterlücke angeboten wird. Bei einer Einzelanfertigung nach Maßgabe der in dieser Position genannten technischen Daten muss der Bieter auf die besondere Eigenschaft des Produktes als Einzelanfertigung verweisen.
W187 2215690-2

