Sollte ein alternativ angebotenes Produkt nicht dem Leitprodukt gleichwertig sein, kann in einem Begleitschreiben zum Angebot erklärt werden, dass in diesem Fall stattdessen das Leitprodukt angeboten wird.
W187 2215690-2
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Sollte ein alternativ angebotenes Produkt nicht dem Leitprodukt gleichwertig sein, kann in einem Begleitschreiben zum Angebot erklärt werden, dass in diesem Fall stattdessen das Leitprodukt angeboten wird.
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