Werden vom Bieter bei "unechten Bieterlücken" keine Angaben gemacht, gilt gem § 106 Abs 7 BVergG 2006 das Leitprodukt als angeboten.
W187 2215690-2
Schlagwörter:
Werden vom Bieter bei "unechten Bieterlücken" keine Angaben gemacht, gilt gem § 106 Abs 7 BVergG 2006 das Leitprodukt als angeboten.
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