Wird eine Ausscheidensentscheidung durch Erkenntnis einer Vergabekontrollbehörde bestandfest, ist ein gegen die Zuschlagsentscheidung bzw die Auswahlentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag mangels Antragslegitimation mit Beschluss zurückzuweisen.
W131 2216444-2
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