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ZVB-LSK 2019/54

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/54ZVB-LSK 2019, 246 Heft 6 v. 7.6.2019

Der AG kann die Ausschreibung gem § 310 BVergG 2018 vor und nach Ablauf der Angebotsfrist aus sachlichen Gründen widerrufen. Er kann in jedem Stadium des Vergabeverfahrens erfolgen, zu dem diese Gründe hervorkommen. Der Widerruf muss nicht auf schwerwiegenden Gründen basieren, es muss sich jedoch um objektive Gründe handeln.

W187 2214491-2

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