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ZVB-LSK 2019/55

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/55ZVB-LSK 2019, 246 Heft 6 v. 7.6.2019

Die Widerrufsentscheidung kann auch aus einem in der Begründung nicht enthaltenen Grund objektiv gerechtfertigt sein. Eine andere Vorgangsweise würde zu einer unnötigen Verzögerung der Beendigung des Vergabeverfahrens führen, ohne deshalb ein anderes Ergebnis erzielen zu können.

W187 2214491-2

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