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ZVB-LSK 2019/56

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/56ZVB-LSK 2019, 246 Heft 6 v. 7.6.2019

Der Umfang der Begründung einer Widerrufsentscheidung muss wenigstens einer summarischen Bekanntgabe der Gründe für den Widerruf entsprechen, damit eine allfällige Schwelle für eine Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung wegen Begründungsmangels nicht überschritten ist.

W187 2214491-2

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