vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZVB-LSK 2019/46

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/46ZVB-LSK 2019, 194 Heft 5 v. 7.5.2019

Die Behebung eines Mangels ist dann nicht zulässig, wenn durch die Mängelbehebung die Wettbewerbsstellung des Bieters (nachträglich) gegenüber seinen Mitbietern materiell verbessert werden würde. Ein Mangel, welcher eine inhaltliche Änderung des Angebots hinsichtlich eines Bereichs, der für die Bewertung der Angebote relevant ist, bedeutet, ist unbehebbar.

W123 2211644-2

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!