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ZVB-LSK 2019/32

VergaberechtZVB-LeitsatzkarteiJudikaturThomas GruberZVB-LSK 2019/32ZVB-LSK 2019, 99 Heft 3 v. 27.2.2019

Von der Offensichtlichkeit eines Rechenfehlers ist dann auszugehen, wenn der AG den Rechenfehler richtigstellen kann, ohne hierfür die Aufklärung seitens des Bieters - und damit auch die Möglichkeit, sein Angebot zu seinen Gunsten ändern zu können - zu benötigen.

W139 2206369-2

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